Hinweis zur Erstattungsfähigkeit der Behandlung der Stammveneninsuffizienz durch endoluminale Laser-Anwendung oder Radiowellentherapie Closure Fast
Wenn bei Ihnen eine klinisch relevante Stammveneninsuffzienz diagnostiziert wurde, ist somit eine Indikation zur zeitnahen Sanierung ihres Venenleidens gegeben.
Neben den traditionellen Behandlungstechniken wie dem Venen-Stripping einschließlich der Ligatur der mündungsnahen Astvarizen existieren mittlerweile endoluminale Verfahren, die eine Ausschaltung der erkrankten Stammvenenabschnitte durch Hitzewirkung mittels LASER oder Radiowelle herbeiführen.
Diese Verfahren sind mittlerweile als Operationen der Gruppe 5 eingestuft und werden deshalb in der Regel von den Zusatzversicherern übernommen. Für zusatzversicherte Patienten bedeutet dies derzeit einen Erstattungsbetrag um ca. 1500,- Euro nach Vorlage von Liquidation und Operationsbericht.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aufgrund möglicher individueller Versicherungsbedingungen nicht für die Kostenübernahme garantieren können und die von uns gestellte Rechung in jedem Falle zu begleichen ist. Wir bitten Sie gegebenenfalls die Kostenerstattung mit ihrem Versicherer im Vorfeld zu klären.
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