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ÄsthOP Gesetz

Laut österreichischem Gesetz sind Dermatologen und von der Ärztekammer zertifizierte Allgemeinmediziner berechtigt folgende kosmetische Operationen durchzuführen:

Brauenoperationen, Eigenfetttransfer, Entfernung von Xanthelasmen, Fettabsaugung, Haartransplantation, Halslift und Minifacelift, Lippenoperationen, Oberarmstraffung, Oberschenkelstraffung, Ober- und Unterlidoperation, Skin Resurfacing mit ablativem Laser. (siehe dazu auch die Homepage der Ärztekammer)

Selbstverständlich werden kleine Eingriffe (Filler, Radiofrequenzbehandlungen,…) durchgeführt, welche nicht unter dieses Gesetz fallen. Am Organ Haut werden 90% aller kosmetisch ästhetischen Eingriffe weltweit durchgeführt. Aufgabe des Dermatologen ist die operative aber auch die konservative Behandlung von Veränderungen des Organs Haut, wie es von keinem anderen Fach gefordert wird. (Europäische Ausbildungsverordnung). Besonders hervorzuheben ist die nicht chirurgische Alternative an dermatologischer Therapie, die eben nur von Hautärzten angeboten werden kann.

Austrian Federation for Interdisciplinary Aesthetic Surgery (AFIAS)

Der Verband versteht sich als ein Dachverband aller Fachgesellschaften die sich mit Organspezifischer Ästhetischer Chirurgie befassen. Bis jetzt sind 8 Fachgesellschaften beigetreten, die ca. 3000 Fachärzte repräsentieren.

Wir sind der Meinung, dass nur eine interdisziplinäre ästhetische Chirurgie in der Lage ist einen hohen Qualitätsstandard zu garantieren.

Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt die uneigennützige Vertretung gemeinsamer Interessen folgender österreichischen Fachgesellschaften, die sich mit Organspezifischer Ästhetischer Chirurgie beschäftigen:

  • Austrian Academy for Cosmetic Surgery and Aesthetic Medicine
  • Österreichische Gesellschaft für Ästhetische Gesichtschirurgie 
  • Österreichische Gesellschaft für dermatologische Kosmetik und Altersforschung 
  • Österreichische Gesellschaft für Dermatochirurgie 
  • Österreichische Gesellschaft für Dermatologie und Venerologie 
  • Österreichische Gesellschaft für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde, Kopf- und Halschirurgie
  • Österreichische Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie
  • Österreichische Ophthalmologische Gesellschaft

 

Weiterer Zweck des Vereins ist die …

  • interdisziplinäre Koordination und Kooperation zwischen diesen Gesellschaften in allen Fragen der Forschung, der Diagnostik und der Therapie im Bereich der Organspezifischen Ästhetischer Chirurgie
  • Förderung von Ethik, fachlicher Kompetenz, Qualitätssicherung und Fortbildung im Bereich der Organspezifischen Ästhetischen Chirurgie
  • Erstellung von Leitlinien für die Diagnostik und Behandlung und deren regelmäßige Aktualisierung, sowie die Koordination von Ästhetisch Chirurgischen Tagungen und Fortbildungsveranstaltungen der einzelnen Gesellschaften
  • Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit der Aufklärung über Therapie und Diagnostik in Organspezifischer Ästhetischer Chirurgie